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   BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01   

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https://dejure.org/2001,3213
BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01 (https://dejure.org/2001,3213)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2001 - 2Z BR 36/01 (https://dejure.org/2001,3213)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 2Z BR 36/01 (https://dejure.org/2001,3213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Entlastungsbeschluss; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Schadensersatz

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 4
    Entlastung des Hausverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 946/99
  • LG München I - 1 T 17690/00
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 537
  • FGPrax 2001, 106
  • ZMR 2001, 567
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99

    Zur Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
    a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WE 1988, 76; ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 26 Rn. 16; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).

    Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer, dass ihm, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresabrechnung, Entlastung erteilt wird (OLG Düsseldorf WuM 1996,.723; BayObLG ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub § 28 Rn. 450; Bärmann/Merle § 28 Rn. 116).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
    a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WE 1988, 76; ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 26 Rn. 16; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
    Ob ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (§ 21 Abs. 3, 4 WEG), weil damit mögliche Ansprüche aufgegeben werden, ohne dass die Wohnungseigentümer dazu verpflichtet wären und der Verwalter darauf einen Anspruch hätte, braucht hier nicht entschieden zu werden (verneinend AG Kerpen ZMR 1998, 376; Köhler ZMR 1999, 293; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort: Entlastung S. 98).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Mithin läßt sich nicht ersehen, welcher weitergehende Schutz der Wohnungseigentümer mit der Annahme eines grundsätzlichen Widerspruchs zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung einhergehen soll (so auch Rühlicke, ZWE 2003, 54, 63); insbesondere lehnt auch die neuere Auffassung eine Nichtigkeit des Entlastungsbeschlusses ab (BayObLG, NZM 2001, 537).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Denn die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Denn nichtig ist ein solcher Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht ( BayObLG ZMR 2001, 567, 568).

    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Zu einem solchen Verzicht sind sie nicht verpflichtet; auch hat der Verwalter grundsätzlich keinen Anspruch darauf (OLG Düsseldorf WuM 1996, 723; BayObLG ZWE 2000, 183; ZMR 2001, 567 f.).

    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Die Entlastung des Verwalters, die wie ein negatives Schuldanerkenntnis wirkt (vgl. dazu jüngst BayObLG Beschluss vom 23.2.2001, 2Z BR 36/01; ZWE 2000,- 183 f.; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 113), entspricht in diesem Fall nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wie sie jeder Wohnungseigentümer verlangen kann (§ 23 Abs. 3 und 4 WEG).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob eine Entlastung des Verwalters überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann (BayObLG NZM 2001, 537; Köhler ZMR 1999, 293; vermittelnd Gottschalg Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft Rn. 236 ff.).
  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    (1) Der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters enthält ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer, das zur Folge hat, dass im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausgeschlossen sind, soweit sie bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt sind oder für sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren (allgemeine Meinung; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 2001, 567 m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Eine andere Frage ist, ob die Verwalterentlastung überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BayObLG WuM 2001, 300).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die

    Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

  • BayObLG, 28.02.2002 - 1Z BR 171/01

    Eigentümerbeschluss über Jahresgesamtabrechnung und Verwalterentlasung -

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